Allgemeine formale Kriterien für eine GFS am Otto-Hahn-Gymnasium

  •  GFS bedeutet eine gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen.
  • In den Klassen 7-10 wird pro Schuljahr eine GFS in einem Fach verlangt, die wie eine Klassenarbeit gewertet wird (Vgl. § 9 NVO und § 6 NGVO). 
  • Es ist möglich, dass ein Schüler maximal eine weitere GFS pro Schuljahr anmeldet. Diese muss in einem anderen Fach als die Pflicht-GFS stattfinden. • Eine GFS kann unterschiedlich erbracht werden (z.B. Präsentation, Hausarbeit, Experiment, Wettbewerb, Exkursion, Unterrichtssequenz usw.). Die in den jeweiligen Fächern möglichen Formen einer GFS sind auf der Homepage unter  https://www.ohg-boeblingen.de/index.php/unterricht/gfs zu finden. Dies muss mit dem Fachlehrer abgesprochen werden.
  • Thema, Form und Zeitpunkt der GFS werden in Absprache zwischen Fachlehrer und Schüler, letztverantwortlich jedoch vom Fachlehrer festgelegt. Das Thema orientiert sich am Unterricht und ergänzt oder erweitert diesen. • Alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen einer GFS in den einzelnen Fächern (z.B. Dauer, Bewertungskriterien) sind unter https://www.ohg-boeblingen.de/index.php/unterricht/gfs zu finden.
  • Der Fachlehrer kann die Anzahl der gehaltenen GFS pro Klasse und Jahr auf die Anzahl der Wochenstunden +2 begrenzen und ist dann nicht mehr verpflichtet, weitere GFS-Themen zu vergeben. Der Schüler hat also keinen Anspruch auf Ableistung einer GFS in einem bestimmten Fach.
  • Die Pflicht-GFS muss bis zu den Weihnachtsferien angemeldet und bis zur Notenabgabe im Juli gehalten sein. In Fächern, die nur im ersten Halbjahr stattfinden, muss die Anmeldung bis zu den Herbstferien erfolgen. Schülern, die zu genanntem Termin keine GFS definitiv abgesprochen haben, wird ein Fach zugewiesen, in dem diese Leistung erbracht werden muss.
  • Eine zu einem bestimmten, abgesprochenen Termin nicht erbrachte GFS wird mit der Note „ungenügend“ bewertet (Ausnahme: entschuldigtes Fehlen aufgrund von Krankheit). Gleiches gilt bei Täuschungsversuchen.
  • Die Schüler bestätigen durch Unterschrift, dass sie die Arbeit eigenständig und nur unter Verwendung der angegebenen Quellen angefertigt haben1 .
  • Für die Oberstufe gelten zusätzlich folgende Regeln:
  • Die Anmeldung muss auch hier bis zu den Weihnachtsferien in J1.1 erfolgen, gehalten werden müssen die Pflicht-GFS bis zur Notenabgabe in J2.1. In begründeten Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Fachlehrer kann eine GFS auch in J2.2 gehalten werden. Eine zu einem bestimmten, abgesprochenen Termin nicht erbrachte GFS wird mit 0 Notenpunkten bewertet (Ausnahme: entschuldigtes Fehlen aufgrund von Krankheit, mit ärztlichem Attest). Gleiches gilt bei Täuschungsversuchen. 
  • Das Unterschriftenblatt für die GFS ist vom Schüler sorgfältig zu führen und aufzubewahren und gilt als Nachweis für die erbrachten Leistungen. Nach der Genehmigung aller angemeldeten GFS muss eine Kopie des GFS Unterschriftenblattes mit allen nötigen Lehrerunterschriften dem Tutor bis zu den Weihnachtsferien abgeben werden. Die Oberstufenberater sammeln diese. Am Ende von J2.1 werden die GFS-Unterschriftenblätter vom Tutor eingesammelt und dem Oberstufenberater übergeben. Schüler, die ihre letzte GFS erst im vierten Halbjahr absolvieren, geben unmittelbar nach der Leistungserbringung das Unterschriftenblatt bei den Oberstufenberatern ab.